Versorgungslücke
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem Versorgungsziel (üblicherweise 60% des letzten Bruttoeinkommens) und allen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüchen. Grundlage der Vorsorge ist bei Arbeitnehmern die Grundversorgung durch die gesetzliche Sozialversicherung. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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