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Versorgungsziel

Der Begriff Versorgungsziel beschreibt das Versorgungsniveau, das für den Ruhestand, für den Fall der Invalidität oder für die Hinterbliebenen angestrebt wird. Es entspricht bei einem Durchschnittsverdiener ungefähr dem Nettoverdienst. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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