Start » Versicherungslexikon » Lebensversicherung Lexikon » Vorsorgehöchstbetrag

Vorsorgehöchstbetrag

Bis zum Vorsorgehöchstbetrag können Vorsorgeaufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Er setzt sich aus drei Teilen zusammen:

Vorwegabzug:
3068 Euro (unverheiratet) / 6.136 Euro (verheiratet)
bei Arbeitnehmern und Beamten gekürzt

Grundhöchstbetrag:
1334 Euro / 2668 Euro

Hälftiger Höchstbetrag:
1334 Euro / 2668 Euro
nur noch die Hälfte abzugsfähig [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Lebensversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Lebensversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de