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Widerrufsrecht

An die Stelle des früheren Widerrufsrechts ist für die Lebensversicherung (mit § 8 Abs. 5 VVG) das Rücktrittsrecht getreten. Damit können Sie, als Versicherungsnehmer, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss einen Rücktritt vom Vertrag erklären. Dies gilt nur, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Verbraucherinformationen ausgehändigt wurden; ohne Aushändigung gilt das Widerspruchsrecht.

Widerspruchsrecht [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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