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Widerspruchsrecht

Werden Ihnen, als Versicherungsnehmer, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Verbraucherinformationen erst mit der Police ausgehändigt, so steht Ihnen ein 14-tägiges Widerspruchsrecht zu. Kann der Versicherer nicht nachweisen, dass der Kunde alle Verbraucherinformationen erhalten hat und über das Widerspruchsrecht informiert worden ist, so kann der Kunde sogar noch innerhalb eines Jahres nach Zahlung des ersten Beitrags dem Vertrag widersprechen. Wird kein Widerspruch ausgeübt, beginnt der Vertrag mit dem Zugang der Police. Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht, so ist der Vertrag unwirksam. Auf das Widerspruchsrecht hat der Versicherer ausdrücklich und durch drucktechnische Hervorhebung aufmerksam zu machen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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