Start » Versicherungslexikon » Lebensversicherung Lexikon » Witwen-/Witwerrente, kleine

Witwen-/Witwerrente, kleine

Anspruch hierauf besteht nach dem Tod des Ehegatten, wenn

  • der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat und
  • solange die Witwe oder der Witwer nicht wieder heiratet.

Sind weitere Bedingungen erfüllt, besteht Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Lebensversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Lebensversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de