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Witwen-/Witwerrente

Anspruch auf Witwen-/Witwerrente hat der überlebende Ehepartner, wenn der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Außerdem muss eine gültige Ehe bestanden haben, als der Versicherte starb. Paare ohne Trauschein haben keinen Anspruch auf diese Rente. Es wird zwischen "großer" und "kleiner" Witwen-/Witwerrente unterschieden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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