Zillmer-Verfahren (oder: Zillmerung)
Nach dem Versicherungsmathematiker A. Zillmer benanntes Verfahren zur Tilgung der Abschlusskosten einer Lebensversicherung. Die Abschlusskosten, die insbesondere aus der Risikoprüfung und der Abschlussprovision entstehen, werden in Form eines Kostenzuschlages in den laufenden Bruttobeitrag einkalkuliert. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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