Pensionskasse Vergleich

Eine Pensionskasse übernimmt Ihre betriebliche Altersvorsorge vergleichbar einer privaten Rentenversicherung. Ihre Beiträge werden sicher und verzinslich angelegt, im Ruhestand bekommen Sie eine betriebliche Zusatzrente. Bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen bleiben Ihre Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei. Wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Vorsorgeansprüche problemlos mitnehmen. Die betriebliche Altersvorsorge bei der Pensionskasse führen Sie beim neuen Arbeitgeber einfach weiter. Die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse ist für Arbeitgeber unkompliziert. Pensionskassen eignen sich deshalb besonders als Versorgungsträger für kleine und mittlere Betriebe.

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Pensionskasse: Sichere Zusatzrente für Arbeitnehmer!

Pensionskasse - Aktuell

Pensionskasse: GKV-Spitzenverband äußert sich erneut zur Beitragspflicht von privat fortgeführten Versorgungen: Pensionskassen bleiben außen vor

Mit dem Schreiben vom 31.08.2011 (RS 2011/419, Umfang der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen) hat sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach den BSG-Urteilen vom 30.03.2011 erneut zum Thema der Beitragspflicht von privat fortgeführten Versorgungen geäußert.... mehr

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