Praxisausfallversicherung
Praxisausfall: TOP-Schutz und exzellente Prämien

Die bisherige Absicherung für freiberuflich tätige Personen ist oftmals ungenügend. Aus diesem Grund haben wir eine Praxisausfallversicherung für Freiberufler entwickelt, welche die Risiken und finanziellen Lücken genau an der richtigen Stelle absichert, wo es notwendig ist. So sind zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder Quarantäne längst nicht alle Kosten abgedeckt, denn das eigene Einkommen des Freiberuflers ist häufig über eine Krankentagegeld-
versicherung abgesichert. Daraus ergibt sich die entscheidenden Frage: Wer übernimmt eigentlich jetzt die laufenden Praxiskosten?
Gehälter und Löhne der Angestellten, Miete für Praxisräume, Finanzierungs- und Zinskosten für das Praxisdarlehen, Kosten für Leasingverträge und andere laufende Kosten sind auch im Krankheitsfall zu zahlen. Die Krankentagegeldversicherung ersetzt in diesen Fällen in der Regel nur das Nettoeinkommen. Der Praxisausfall kann somit existenzgefährdend sein. Deshalb ist für den Fall der Fälle für jeden Freiberufler eine Praxisausfallversicherung sinnvoll. Unsere Praxisausfallversicherung hält Ihnen den Rücken frei und zahlt Ihnen den versicherten Ausfall. Vergleichen Sie jetzt und profitieren Sie von unserer erstklassigen Praxisausfallversicherung.
Eine Praxisausfallversicherung ist die richtige Versicherung für:
- alle niedergelassenen Ärzte
- Anwälte und Notare
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
- Architekten und Ingenieure
- Unternehmensberater
- Apotheker, Physiotherapeuten, Masseure
- bestimmte Gewerbetreibende ohne handwerkliche Tätigkeit
Ihre Vorteile bei insurance1.de im Überblick:
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- kostenlos Preise & Leistungen vergleichen
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- Exzellentes Prämienniveau
- Professionelle Schadenabwicklung
Highlights zur Praxisausfallversicherung:
Wir sollten darüber sprechen, weil:
- Ihr Nettoeinkommen ständig sinkt, die Kosten aber steigen
- Sie Ihre betrieblichen Kosten auch im Krankheitsfall bestreiten müssen
- sich zahlreiche Krankheitsverläufe auf max. 3 Wochen beschränken
- das Krankentagegeld aus Kostengründen meist erst nach 3 bis 4 Wochen einsetzt und dadurch oftmals keine Leistungen aus dem Krankentagegeld zu erwarten sind.
- das Krankentagegeld dient zur Absicherung des Nettoeinkommens (Gewinn nach Steuern) - wovon zahlen Sie aber Ihre weiterlaufenden betrieblichen Kosten (Gehälter der Angestellten, Miete, Finanzierungskosten, Leasingraten...), die ja meist wesentlich höher sind als Ihr Nettoverdienst?
- in diesem Fall auch Ihre privaten Verpflichtungen weiterlaufen (Miete, Finanzierungskosten, Leasingraten, Krankenvers., Versorgungswerk, private Altersvorsorge, alle sonstigen privaten Versicherungen, Lebenshaltungskosten...), welche meist gerade so durch das Krankentagegeld abgefangen werden können.
- es eine ideale Alternative gibt, die:
Praxis,- Büro- und Betriebskosten abdeckt.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige u.a. Ärzte, Rechtsanwälte, Physiotherapeuten... u.v.m.
Praxisausfallversicherung - Aktuell
Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall sind nicht zu versteuern
Erstattet eine sogenannte Praxisausfallversicherung die fortlaufenden Betriebskosten im Falle einer Erkrankung des Betriebsinhabers, so sind diese Versicherungsleistungen nicht zu versteuern (BFH, Urteil vom 20.05.2009 - VIII R 6/07).... mehr
Krankenversicherung Lexikon
Unser Krankenversicherung Lexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der Fachbegriffe und Begriffserklärungen aus den Bereichen Finanzen und Versicherungen, die oftmals von Bedeutung und Interesse sind. Die Begriffe werden kurz und einfach erklärt.
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