Abgaben
Steuern einschließlich Zölle, Beiträge und Gebühren (siehe Verwaltungsgebühren) sind an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes, wie insbesondere an Gemeinden, Länder und Bund zu entrichten. Beiträge und Gebühren sind Anliegerbeiträge, Kurtaxen, Entgelt für Müllabfuhr, Wasser und Abwässer sowie für Strom, Gas, Telefon und die Benutzung öffentlicher Einrichtungen jeder Art.
Für gerichtliche Auseinandersetzungen über die Berechtigung oder die Höhe von Abgaben besteht Rechtsschutz im Umfang des Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Abgaben sind auch die an Sozialversicherungsträger (gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) zu entrichtenden Beiträge. Wegen der speziell geregelten gerichtlichen Zuständigkeit besteht Rechtsschutz hier im Rahmen des Sozialgerichts-Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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