Adhäsionsverfahren
Gesetzlich zulässiges Verfahren, mit dem im Rahmen eines Strafprozesses Schadenersatzansprüche gegen den Angeklagten, für die normalerweise die Zivilgerichtsbarkeit zuständig ist, geltend gemacht werden können.
Wird in Deutschland - im Gegensatz zum Ausland - wegen der Vermischung von Bestrafung und Schadenersatzpflicht selten praktiziert. [Lexikon Stand:
31.12.2006]
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