Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer allgemeinen (nicht verkehrsrechtlichen) Ordnungswidrigkeit. Bei Begehung einer solchen Ordnungswidrigkeit, zu denen auch Steuerordnungswidrigkeiten gehören, besteht Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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