Versicherungslexikon

Altenteiler

Altenteiler ist, wer überwiegend von Geld und /oder Naturalleistungen (Deputat) aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb lebt, dessen Inhaber er früher war und dessen Wohnsitz sich auf diesem Betrieb befindet. Wesentliches Indiz für die Altenteiler-Eigenschaft ist der Bezug von Altersruhegeld nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte (GAL). Der Altenteiler braucht nicht mit dem Betriebsinhaber verwandt oder verschwägert und auch nicht dessen unmittelbarer Vorgänger zu sein.

Altenteiler (mit Lebenspartner und Kindern) gehört zu den mitversicherten Personen des § 27. Er muss im Versicherungsschein benannt sein.

Für Ansprüche aus dem Altenteils- (wie auch Leibgedinge-)vertrag muss Altenteiler Privat-Rechtsschutz abschließen, weil er als Mitversicherter keinen Rechtsschutz gegen den VN erhält (§ 3, Abs. 4 a). Der Privat-Rechtsschutz umfasst auch die Wohnraumüberlassung, die als Teil des Altenteilsvertrages und nicht als selbstständiger Mietvertrag anzusehen ist. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de