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Anhänger

Fahrzeuge, die ihrer Zweckbestimmung nach von Motorfahrzeugen mitgeführt werden, also auch Wohnwagen und Auflieger. Sind im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutz nach spezieller Tarifposition zu versichern, soweit nicht ein Pauschalbeitrag, wie in den §§ 26-28, vorgesehen ist oder die Sonderregelung der Spezial-Police zur Anwendung kommt.

Auf Gegenstände im Anhänger, wie insbesondere Ladung, erstreckt sich Rechtsschutz nicht.

Nicht als Anhänger im Sinne der ARB gelten nicht zulassungspflichtige Anhänger und Container, Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Geräte u. Ä.. Diese werden vom Berufs-Rechtsschutz umfasst. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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