Anstellungsverhältnis
Rechtliche Grundlage ist zumeist ein Anstellungsvertrag. Es besteht Rechtsschutz, soweit nicht die Rechtsbeziehungen zwischen juristischen Personen und ihren gesetzlichen Vertretern geregelt werden (§ 3, Abs. 2 c). [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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