ARB Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung
ARB sind wie gesetzliche Vorschriften unter Berücksichtigung ihres Sinnes und Zweckes und unter Zugrundelegung des Verständnisses des Durchschnitts-VN auszulegen. Sind VN und VR über die Auslegung einzelner Vorschriften unterschiedlicher Auffassung und führen auch Korrespondenz und Gespräche zu keiner Einigung, entscheiden die Gerichte. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
