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Arbeitsgerichts-Prozess

Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Hierfür sind die Arbeitsgerichte zuständig. Gegen deren Entscheidungen kann Berufung (ab Streitwert von 600 EUR) beim Landesarbeitsgericht und ggf. Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.

Beachte: In der 1. Instanz muss jede Partei abweichend von den für fast alle anderen Prozesse geltenden Vorschriften ihre eigenen RA-Kosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, selbst tragen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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