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Aussperrung

Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber, das im Verbot der Arbeitsaufnahme für eine größere Anzahl von Arbeitnehmern besteht. Rechtsschutz-Fälle im Zusammenhang mit Aussperrung fallen nicht unter den Rechtsschutz (§ 3, Abs. 1 a). Vornehmlich für Arbeits-Rechtsschutz von Bedeutung. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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