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Baugesetzbuch

Bundesgesetz, das das gesamte Baurecht für Stadtbereiche regelt, insbesondere die Aufstellung und Durchführung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie die hiermit im Zusammenhang stehenden Verfahrensfragen. Weitere wesentliche Kapitel betreffen die Regelung des kommunalen Flächenbedarfs einschließlich des gesetzlichen Vorkaufsrechtes der Gemeinden und die Voraussetzung und Durchführung von Enteignungen sowie die Berechnung der Entschädigungen. Rechtsschutz für im Zusammenhang hiermit stehende rechtliche Auseinandersetzungen besteht nicht (§ 3, Abs. 3, d). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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