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Beamter

Den Sondertarif für Beamte können in Anspruch nehmen:

  • Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter von Behörden (siehe dort) und überstaatlichen sowie zwischenstaatlichen Einrichtungen, sofern die Tätigkeit für diese mindestens 50% ihrer normalen Arbeitszeit beansprucht und sie eine Entlohnung erhalten;
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (nicht Wehrpflichtige) sowie Angehörige des Bundesgrenzschutzes;
  • Pensionäre und Rentner, die vor Eintritt in ihren Ruhestand den Sondertarif für Beamte in Anspruch nehmen konnten und die nicht anderweitig berufstätig sind;
  • versorgungsberechtigte Witwen des Personenkreises von a)-c), die nicht berufstätig sind.

Der Arbeits-Rechtsschutz beinhaltet für diesen Personenkreis dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche aller Art (siehe unter Dienstverhältnis, öffentlich-rechtliches). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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