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Beendigung des RS - Vertrages

Sie erfolgt:

  • aufgrund einer Vereinbarung zwischen VR und VN;
  • bei Ablauf des RS-Vertrages (gilt nur für Verträge von einer Dauer unter einem Jahr);
  • bei Wagniswegfall (siehe dort);
  • aufgrund der Regelung über die Doppelversicherung (siehe dort);
  • aufgrund einer Kündigung (siehe dort) des VR oder VN;
  • aufgrund einer Rücktrittserklärung des VR wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des Erstbeitrages durch den VN oder weil VN auf Versicherungantrag (siehe dort) nicht alle Umstände angegeben hat, die für die Übernahme der Gefahr (siehe dort) durch VR erheblich sind (unzutreffende Angabe der Lohnsumme, der Beschäftigtenzahl, des Umsatzes, einer Vorversicherung).

Für vor Beendigung des Versicherungsvertrages eingetretene Rechtsschutz-Fälle besteht auch bei Schadenmeldung nach Vertragsbeendigung Rechtsschutz; jedoch muss der Rechtsschutz-Fall dem VR spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (§ 4, Abs. 3 b). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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