Behörde
Den Sondertarif für Behörden können in Anspruch nehmen:
- Gebietskörperschaften (z.B. Land, Kreis, Gemeinde), Körperschaften (Handwerkerinnungen, Industrie- und Handelskammern), Anstalten (z.B. Fernseh- und Rundfunkanstalten, Universitäten) und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechtes;
- juristische Personen (siehe unter Personen) des Privatrechtes, die
- aa) im Hauptzweck Aufgaben wahrnehmen, die sonst der öffentlichen Hand obliegen und
- bb) an deren Grundkapital juristische Personen des deutschen öffentlichen Rechtes mit mehr als 50% beteiligt sind oder
- cc) Zuwendungen aus öffentlichem Haushalt in Höhe von mehr als 50% ihrer Haushaltsmittel erhalten;
- mildtätige und kirchliche Einrichtungen.
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