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Beitragsrückvergütung

Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen durch VR an Versicherte, die regelmäßig daran geknüpft wird, dass in dem Zeitraum, für den die Rückvergütung erfolgt, kein Versicherungsfall eingetreten ist. Kennen die Rechtsschutz-VR nicht, da angesichts der geringen Durchschnittsbeiträge in der Rechtsschutz-Versicherung die mit der Rückvergütung verbundenen Verwaltungskosten in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem Nutzeffekt für VN stehen würden. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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