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Berechtigter Fahrer

Der Fahrer, der im Zeitpunkt des Rechtsschutz-Falles das Fahrzeug mit Einverständnis des Verfügungsberechtigten (der nicht Eigentümer oder Halter zu sein braucht) lenkt. War der Fahrer zum Zeitpunkt des Rechtsschutz-Falles zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt, besteht kein Versicherungsschutz; Rechtsschutz erhalten jedoch diejenigen versicherten Personen, die von der Überlassung des Fahrzeuges an den nicht berechtigten Fahrer bzw. von dem Fehlen der Berechtigung des Fahrers zum Führen des Fahrzeuges ohne Verschulden keine Kenntnis hatten (§ 21, Abs. 8; § 26, Abs. 5; § 27, Abs. 5; § 28, Abs. 6).

Beispiel: Ein beim VN angestellter Fahrer überlässt das Fahrzeug des VN entgegen dessen Verbot einem Dritten. Falls gegen VN und dessen angestellten Fahrer polizeilich ermittelt wird, erhält nur VN Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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