Betriebserlaubnis des Fahrzeuges
Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Sie beinhaltet die Anerkennung der technischen Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges und bezieht sich auf alle für den Betriebn des Fahrzeuges wichtigen Einzelteile. Technische Veränderungen des Fahrzeuges, wie z.B. Anbringung eines Spoilers, bewirken Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit automatisch der Zulassung. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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