Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Unter dem Dach dieser seit dem 01.05.2002 bestehenden Finanzdienstleistungsaufsicht sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesämter für das Versicherungswesen (BAV), Kreditwesen und Wertpapierhandel zusammengeführt worden.
Dienstsitze: Bonn und Frankfurt/Main. Die BaFin beaufsichtigt ca. 700 Versicherungsunternehmen, 2.700 Kreditinstitute und 800 Finanzdienstleistungsinstitute. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland.
Die BaFin erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht diesen ständig. Die beiden Hauptziele der Versicherungsaufsicht bestehen darin, die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und sicherzustellen, dass die künftigen Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens jederzeit erfüllbar sind (z.B. Überprüfung der Rückstellungen, Jahresabschlüsse). Die Aufsicht richtet sich nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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