Bußgeldkatalog
Gilt für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er enthält eine Aufzählung aller Tatbestände, bei deren Zuwiderhandlung die Zahlung einer Geldbuße vorgesehen ist und setzt deren jeweilige Höhe fest. Er dient einer für das ganze Bundesgebiet einheitlichen Handhabung und ist deshalb auch für die Gerichte verbindlich. Geldbußen ab 40 EUR werden in das Verkehrszentralregister eingetragen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
