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Deckungsklage

Gerichtliche Geltendmachung eines behaupteten Versicherungsanspruches durch VN gegen VR. Einzelheiten siehe unter Ablehnung des Rechtsschutz. Für Deckungsklagen gegen andere Versicherer (also nicht den VR) wird im Rahmen des Rechtsschutzes für Vertrags- und Sachenrecht Rechtsschutz gewährt. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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