Start » Versicherungslexikon » Rechtsschutz Versicherung Lexikon » Dienst - und Versorgungsrecht

Dienst - und Versorgungsrecht

Für Auseinandersetzungen über dienst- oder versorgungsrechtliche Ansprüche, die vornehmlich für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in Betracht kommen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Arbeits-Rechtsschutz.
Näheres siehe unter Dienstverhältnis, öffentlich-rechtliches. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de