Dienstverhältnis, öffentlich - rechtliches
Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden als Arbeitgeber und den Beamten sowie den Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes als Arbeitnehmer. Entspricht dem zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis und wird für Arbeitnehmer im Rahmen des Berufs-Rechtsschutz vom Arbeits-Rechtsschutz umfasst. Der Arbeits-Rechtsschutz für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (gilt auch für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, jedoch nicht für Wehrpflichtige) erstreckt sich auf dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche (z.B. Gehaltsrückstufung des Beamten, Versagung einer Trennungsentschädigung, Versagung einer Beihilfe im Krankheitsfall, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Falschberechnung des Ruhegeldes, unrichtige Berechnung der Dienstjahre, Ansprüche aus Dienstunfall). Für diese Auseinandersetzungen sind Verwaltungsbehörden und -gerichte zuständig. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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