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Direktanspruch

Kurzbezeichnung für gesetzliche Möglichkeit, Schadenersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalles direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers und nicht nur gegen den Schädiger selbst geltend zu machen und einzuklagen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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