Start » Versicherungslexikon » Rechtsschutz Versicherung Lexikon » Disziplinarrecht

Disziplinarrecht

Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter, für das Rechtsschutz im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz besteht. Anwendbar gegen Beamte, Richter, Notare, Bundeswehrangehörige u. Ä.., denen Dienstvergehen (schuldhafte Verletzung der typischen, mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten) zum Vorwurf gemacht werden und die mit Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung, Entfernung aus dem Dienst geahndet werden können. "Disziplinar"-Maßnahmen gegen Studenten und Schüler sind keine Disziplinar-Verfahren im Sinne der ARB. Diese Verfahren dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung eines geordneten Ablaufes der Ausbildung und der hierzu notwendigen Verwaltung.

Rechtschutz besteht im Berufs-Rechtsschutz und Vereins-Rechtsschutz, jedoch nicht im Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz.

Neben der Durchführung eines Disziplinarverfahrens (= Dienststrafverfahren) ist auch ein Strafverfahren wegen der gleichen Handlung denkbar. In diesen Fällen trägt der VR die Kosten für beide Verfahren (beachte jedoch für das Strafverfahren den Ausschluss von Vorsatztaten, siehe Vorsatz). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de