Doppelversicherung
Liegt vor, wenn für dasselbe Risiko mehrere Rechtsschutz-Verträge (zumeist bei verschiedenen Versicherungs-Gesellschaften) auf denselben VN abgeschlossen sind.
Beispiele: Nebeneinander von Fahrer-Rechtsschutz und Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, der ebenfalls Fahrer-Rechtsschutz enthält; Zusammenfallen von zwei Privat-Rechtsschutz-Verträgen infolge Heirat oder Ausdehnung des Rechtsschutzes auf nichtehelichen Lebenspartner.
Nach einer im Interesse der Versicherten zwischen den Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaften getroffenen Vereinbarung hat der ältere Rechtsschutz-Vertrag den Vorrang vor dem jüngeren. Der jüngere Rechtsschutz-Vertrag wird ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben, in der VN Beseitigung der Doppelversicherung beantragt hat. Abweichend von dieser Grundregelung hat bei Doppelversicherung infolge Heirat ein evtl. bestehender umfassenderer Rechtsschutz-Vertrag stets, also unabhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns, den Vorrang. In anderen Fällen eines unterschiedlichen Deckungsumfanges gelten Sonderregelungen.
Der VR kann in Streitfällen die Freigabe eines jüngeren Rechtsschutz-Vertrages bei einem anderen Versicherer nicht erzwingen. Notfalls muss VN dies im Prozessweg durchzusetzen versuchen.
Beachte: Hat ein privat Rechtsschutzversicherter VN über seine Gewerkschaftsmitgliedschaft einen weiteren Privat-Rechtsschutzvertrag, liegt keine Doppelversicherung vor, da dem gewerkschaftlichen Privat-Rechtsschutz ein Gruppenversicherungsvertrag zugrunde liegt und somit keine Identität in der Person des VN gegeben ist.
Abweichend hiervon stellen Rahmen- und Empfehlungsverträge lediglich eine Grundlage für den Abschluss von Einzelversicherungsverträgen dar; hier gilt die Doppelversicherungsregelung uneingeschränkt.
Tritt bei Bestehen einer Doppelversicherung ein Rechtsschutz-Fall ein, erhält VN die ihm zustehende Versicherungsleistung (RA-, Gerichtskosten usw.) nur einmal.
Die beteiligten VR übernehmen die Versicherungsleistung anteilig. [Lexikon Stand:
31.12.2006]
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