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Einschränkung der Fahrerlaubnis

Hierunter versteht man:

  • den kurzfristigen Entzug der Fahrerlaubnis, z.B. durch Fahrverbot;
  • jede bedingte bzw. mit Auflagen verbundene Einschränkung der Fahrerlaubnis (Körperversehrter erhält Auflage zum Einbau einer bestimmten Lenkvorrichtung, Hörgeschädigter darf nur mit Hörgerät fahren);
  • die Beschränkung auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen.

In den vorgenannten Fällen erhält VN Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf-, Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten- oder auch Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
Bei ungerechtfertigter Einschränkung der Fahrerlaubnis besteht Rechtsschutz zur Durchsetzung eventueller Entschädigungsansprüche (Verdienstausfall, erhöhte Fahrtaufwendungen) im Rahmen des Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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