Einstweilige Verfügung
Vorläufige gerichtliche Maßnahme zur Sicherung eines Rechtsanspruches, wenn dessen Verwirklichung vereitelt oder erschwert zu werden droht, bevor auf dem normalen Prozessweg eine gerichtliche Klärung erreicht werden kann (Beispiel: Infolge Ausschachtungsarbeiten bei Tunnelbau droht ein benachbartes Gebäude einzustürzen. Nach dem befürchteten Einsturz könnte möglicherweise die Ursächlichkeit durch den Tunnelbau nicht oder nur noch erschwert nachgewiesen werden.) Einstweilige Verfügung ist Teil des Zivilprozesses und wird daher vom Rechtsschutz umfasst. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
