Enteignung
Rechtmäßiger hoheitlicher Eingriff in das Eigentum (Entziehung oder Einschränkung) im Interesse der Allgemeinheit, und zwar gegen Entschädigung. Für Enteignungsverfahren (auch wegen Höhe der Entschädigung) wird kein Rechtsschutz gewährt (§ 3, Abs. 3 d). [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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