Entgelt, leistungsbezogenes
Jede als Ausgleich für geleistete Arbeit bestimmte Vergütung (also z.B. nicht Bafög-Leistung, Unterhaltszuschuss, Wehrsold, Entschädigung für kurzfristig (bis zu 2 Jahren) verpflichtete Zeitsoldaten). Erhalten unverheiratete, volljährige Kinder eine solche Vergütung für eine auf Dauer angelegte, d.h. also nicht nur für kurze Zeit geplante berufliche Tätigkeit, sind sie im Rahmen des Privat- und Berufs-Rechtsschutz nicht mehr mitversichert. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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