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Erbrecht

Für das Erbrecht, das sämtliche Rechtsvorschriften über die Erbfolge und den Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben zum Inhalt hat, gibt es nur Beratungs-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz. Insbesondere gehören hierzu Bestimmungen über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, über Testament, Vermächtnis, Pflichtteil, Erbschein. Das Erbschaftssteuerrecht ist nicht Teil des Erbrechts; hierfür besteht Rechtsschutz im Steuer-Rechtschutz vor Gerichten. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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