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Erfüllungsleistung

Hauptleistung der Partner eines Vertrages, die der Vertragserfüllung dient, z.B. bei Kaufvertrag Lieferung durch Verkäufer und Kaufpreiszahlung des Käufers. Für Geltendmachung und Abwehr dieses Anspruches wie des Anspruches auf die an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung (Schadenersatz, wenn Erfüllung nicht mehr möglich) wird Rechtsschutz im Rahmen des Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Arbeits-Rechtsschutz sowie im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gewährt. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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