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Fahrer

Soweit Rechtsschutz für die Eigenschaft als Fahrer von Motorfahrzeugen gewährt wird, bezieht sich der Versicherungsschutz auf das tatsächliche Lenken und die mit dem üblichen Benutzungszweck des Fahrzeuges in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. In der Regel beginnt Rechtsschutz mit der körperlichen Verbindung zum Fahrzeug und ist mit deren Beendigung abgeschlossen. Deshalb besteht Rechtsschutz z.B. für Schadenfälle bei Ein- und Aussteigen, Auf- und Abladen auf oder neben Fahrzeug, Reparatur am liegen gebliebenen Fahrzeug. Siehe auch unter Berechtigter Fahrer. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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