Fahrgast
Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutz erstreckt sich der Rechtsschutz für den VN auch auf seine Teilnahme am öffentlichen Verkehr in seiner Eigenschaft als Fahrgast aller nicht versicherten Fahrzeuge einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel. Rechtsschutz beginnt regelmäßig mit dem Einsteigen und endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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