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Fahrtenbuch

Aufgrund behördlicher Anordnung zu führendes Buch, in dem für jede Fahrt einzutragen ist, wer das Fahrzeug geführt hat.

Für Verfahren aufgrund der Anordnung des Führens eines Fahrtenbuches besteht Rechtsschutz im Rahmen des Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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