Fahrverbot
Verbot, Kfz einer bestimmten oder jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Es kann nach Begehung einer Ordnungswidrigkeit für die Dauer von 1-3 Monaten von Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder vom Strafgericht ausgesprochen werden. Hiermit ist kein Entzug der Fahrerlaubnis verbunden; der Führerschein wird lediglich amtlich verwahrt. Fahrverbot ist Sonderfall der Einschränkung der Fahrerlaubnis und wird daher vom Rechtsschutz umfasst. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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