Fahrzeuge
Nach ARB alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger, also umfassender als "Kraftfahrzeuge", da Anhänger eingeschlossen. Sämtliche nicht motorangetriebene Fahrzeuge (außer Anhänger) fallen also nicht unter den Fahrzeugbegriff. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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