Familienrecht
Für das Familienrecht, das sämtliche Rechtsvorschriften über die Rechtsverhältnisse der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen zum Inhalt hat, gibt es nur Beratungs-Rechtsschutz. Familienrecht regelt z.B. Eheschließung, Ehescheidung, eheliches Güterrecht, Unterhaltspflicht, Recht des nichtehelichen Kindes. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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