Folgebeitrag
Zahlt VN den Folgebeitrag nicht bei Fälligkeit, erhält er - ggf. nach vorangehenden, nicht mit einer Fristsetzung verbundenen Zahlungsaufforderungen - eine schriftliche Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Für Rechtsschutz-Fälle, die nach Ablauf dieser zwei Wochen eintreten, besteht kein Rechtsschutz, wenn VN den Beitrag nicht vor dem Rechtsschutz-Fall gezahlt hat und er auf diese Rechtsfolge mit der Mahnung hingewiesen wurde (§ 9, Abs. 3, Satz 2 - 4). [Lexikon Stand: 31.12.2006]
Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
