Führerschein
Amtliche Bescheinigung über Bestehen der Fahrerlaubnis. Er ist beim Führen von Kraftfahrzeugen stets mitzuführen. Für Verstöße hiergegen (z.B. Vergessen oder Verlegen des Führerscheins) wird Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutz gewährt. Führerschein auf Probe siehe Fahrerlaubnis, Abs. 2. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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