Garage
Sie ist eine prinzipiell im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz selbstständig zu versichernde Einheit. Gehört Garage jedoch zu einer Rechtsschutz-versicherten Wohn- oder Gewerbeeinheit, umfasst dieser Rechtsschutz-Vertrag auch die Garage. Das gleiche gilt für Kfz-Abstellplätze (§ 29, Abs. 1, Satz 2). [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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