Geldbuße
Mit Geldbußen werden Ordnungswidrigkeiten geahndet. Eine Erstattung durch VR kommt (wie auch bei Strafen) ausnahmslos nicht in Betracht, und zwar auch dann nicht, wenn Zahlung der Geldbuße dem Ausgleich der Gerichtskosten dienen soll. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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